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TRIATHLON-HELDINNEN · INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. ​Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit den Triathlon-Heldinnen.

  2. Die Rechte aus Vereinbarungen mit den Triathlon-Heldinnen sind nicht auf Dritte übertragbar.

  3. Triathlon-Heldinnen haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Kundin oder des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von den Triathlon-Heldinnen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Die Kundin/der Kunde versichert, dass sie/er den Triathlon-Heldinnen unverzüglich mitteilen wird, wenn gesundheitliche Gründe dem Training entgegenstehen sollten oder der Trainingsumfang oder die Trainingsintensität etwaigen gesundheitlichen Beschwerden angepaßt werden muß. Der Kunde versichert, nicht an ansteckenden Krankheiten zu leiden und beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten das Camp nicht auf zu suchen.

  5. Die Kundin/ der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftlich erstellte Rechnung. Die Zahlung des Entgelts erfolgt jeweils bar am Ende einer Trainingseinheit oder per Überweisung. Bei Buchung mehrerer Stunden, Coachings, Camps, Workshops oder Events erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto von den Triathlon-Heldinnen. Der gesamte Rechnungsbetrag ist im Voraus zu entrichten und muss innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto eingegangen sein.

  6. Vereinbarungen mit dem Triathlon-Heldinnen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

  7. Mündliche Absprachen neben dieser Vereinbarung bestehen nicht. Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

  8. Die Triathlon-Heldinnen Camps können nicht storniert werden. Eine Übertragung der Teilnahme ist jederzeit möglich.

  9. Das Triathlon-Heldinnen Online Coaching kann mit einer ein-monatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Personal Trainings können bis zu 24 Stunden vor Termin kostenlos abgesagt werden. Danach wird der volle Preis berechnet.

Besondere Bedingungen für das Toskana Camp 2027:

Rücktritt durch die Kundin vor Reisebeginn

  1. Geltungsbereich: Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für das Toskana Camp.
  2. Die Kundin kann jederzeit vor Beginn des Toskana Camps vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber [Triathlon-Heldinnen, Inhaberinnen, Anschrift, E-Mail] zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei uns eingeht.
  3. Tritt die Kundin vor Reisebeginn zurück oder tritt sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, wir haben den Rücktritt zu vertreten. Eine Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  4. Die Entschädigung wird pauschal pro Person in Prozent des Reisepreises berechnet. Dabei haben wir die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vergabe des Platzes berücksichtigt. Die Pauschale richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht:
    Rücktritt
    Entschädigung
    bis zum 90. Tag vor Reisebeginn
    20 %
    vom 89. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
    35 %
    vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
    50 %
    vom 20. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn
    65 %
    vom 13. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn
    80 %
    ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt
    90 %
  5. Der Kundin bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
  6. Wir behalten uns vor, statt der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn uns nachweislich wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall beziffern und begründen wir die Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Vergabe des Platzes.
  7. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet, erstatten wir diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung.
  8. Ersatzperson: Die Kundin kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) verlangen, dass statt ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erreicht. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende tatsächliche Mehrkosten tragen die Kundin und die Ersatzperson als Gesamtschuldnerinnen.
  9. Doppelzimmerbuchung: Tritt bei einer gemeinsamen Buchung im Doppelzimmer eine der beiden Personen zurück, gilt für sie die Entschädigung nach [X].4. Die verbleibende Person wird auf das Einzelzimmer der gebuchten Kategorie umgebucht und zahlt den dafür geltenden Reisepreis. Das gilt nicht, wenn eine Ersatzperson nach [X].8 eintritt oder wir das Doppelzimmer anderweitig belegen können.
  10. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.



Stand: Oktober 2026

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